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Selbst hergestellte Spielsachen verkaufen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde sehr gerne selbst hergestellte Spielsachen und Kleidung für Babys und Kleinkinder im Kleingewerbe verkaufen. Was muss ich rechtlich beachten? Darf man selbstgemachte Spielsachen überhaupt verkaufen?

Antwort

Sicherlich gibt es die Möglichkeit, selbst hergestelltes Spielzeug und Bekleidung für Babys und Kleinkinder auf Wochenmärkten oder Weihnachtsmärkten direkt an den Endverbraucher zu verkaufen. Das Problem ist, jeder Artikel hat eine Kennzeichnungspflicht, aus welchem Material dieser erstellt ist, inklusive Pflegeempfehlung. Hierauf sollten Sie achten.

Bitte informieren Sie sich zu den Beratungsangeboten Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Ein Kleingewerbe nach § 19 Umsatzsteuergesetz können Sie bis zu einer Umsatzhöhe von 22.000 Euro im Jahr betreiben. Mehr dazu erfahren Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Sie sollten auch mit der Künstlersozialkasse (KSK) abklären, ob Ihre Tätigkeit künstlerischer Natur ist. Hier finden Sie auf der Website von der KSK genügend Information.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation

Stand:
September 2020

Tipps der Redaktion:

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