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Schnaps online verkaufen: Lizenz erforderlich?

Frage

Ich arbeite an einer Idee, einen bestimmten Schnaps online zu handeln. Mir ist bekannt, was ich hinsichtlich Marketing, Jugendschutz usw. beachten muss. Trotzdem frage ich mich noch, ob ich eine Lizenz benötige, um Alkohol zu verkaufen. Wenn dem so wäre, woher erhalte ich so eine Lizenz?

Antwort

Sie benötigen für den Vertrieb von Schnaps - ich gehe davon aus, dass es sich dabei um hochprozentigen Alkohol handelt - eine Konzession.

Die Anzeige zur Führung einer Gaststätte und die Beantragung der Erlaubnis (Konzession) erfolgen beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt. Die Beantragung einer Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Um eine Konzession zu erhalten, müssen persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Die persönliche Zuverlässigkeit wird nachgewiesen durch:

  1. polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch:

  1. Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundes-Seuchengesetz (Altregelung) (Gesundheitsamt)
  2. oder die sog. Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt), darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein
  3. fachbezogene Ausbildungsabschlüsse
  4. oder den Unterrichtungsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz (Gaststättenunterrichtung) (Industrie- und Handelskammer)
  5. Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) (IHK Koblenz sowie diverse Anbieter)

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

November 2020

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