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Nebenerwerbsgründung: Rechtsform? Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite Vollzeit in einem Unternehmen und möchte nun nebenbei und selbständig Lehrgänge zum Erwerb von Sprechfunkzeugnissen durchführen. Mein Arbeitgeber hat dem bereits zugestimmt. Welche Rechtsform sollte ich für mein Gewerbe wählen? Einzelunternehmen? Und m.E. bin ich nicht verpflichtet Umsatzsteuern zu zahlen, da die Jahreseinkünfte deutlich unter 10.000 Euro und damit unter den Grenzwerten liegen, korrekt? Die Befreiung müsste ich aber nach der Gründung des Einzelunternehmens beantragen? Und abschließend muss ich die Einkünfte in meiner privaten Steuererklärung auch angeben, oder?

Antwort

Die Wahl der Rechtsform ist von mehreren Faktoren abhängig. Die Publikation „GründerZeiten 11" bietet einen ersten Überblick über die einzelnen Rechtsformen:

Möglich ist auch, das Unternehmen als „Einzelunternehmen“ zu gründen und die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Wenn Sie die „Kleinunternehmerregelung“ nutzen möchten, ist hierfür der Umsatz im Kalenderjahr ausschlaggebend. Der Freibetrag liegt bei 22.000 Euro im Kalenderjahr. Sie erhalten von Ihrem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Mit dem Ausfüllen dieses Fragebogens müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.

Hilfreiche Informationen zu Ihren steuerlichen Fragen finden Sie auf diesen Internetseiten.

Alle weiteren Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gern an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Dezember 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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