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Heilpraktikerin für Psychotherapie, Coach und Craniosacral-Therapie: Selbständigkeit anmelden?

Frage

Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und habe eine Ausbildung als Wingwave Coach, sowie ein Diplom in der Schweiz für die Craniosacral-Therapie gemacht. Gleichzeitig bin ich aktuell in der Ausbildung zur Heilpraktikerin. Mir ist bewusst, dass ich die Craniosacral-Therapie „lediglich" zu „psychischen Themen" anwenden darf, weil diese sonst dem Heilpraktikergesetz unterliegt. Das Coaching dürfte über den HP psych fallen? In welcher Form trete ich nach außen und wie sind meine rechtlichen Schritte für die Anmeldung? Was ist für mich wichtig zu beachten?

Antwort

Als Dozentin für Erwachsenenbildung, die Gruppen als auch Einzelberatungen durchführt, können Sie mit Ihren Tätigkeiten als Freier Beruf vom Finanzamt anerkannt werden, bevor Sie ohnehin die Heilpraktikerprüfung erfolgreich bestanden haben und damit ohnehin als Freier Beruf gelten. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Anmeldung als Gewerbe. Wichtig ist, dass sämtliche Ihrer (Be-)handlungen sich auf dem Gebiet der Psychotherapie bewegen oder dass die Coachings nicht dazu dienen Leiden zu mildern oder gar zu heilen. Als Freier Beruf nehmen Sie die Anmeldung direkt über ein Steuerformular vor.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2021

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