Antwort
Für die steuerliche Beurteilung Ihrer Frage kommt es darauf an, ob Sie die Leistungen des Physiotherapeuten fachlich bewerten und beurteilen können. Falls ja, könnten Sie den Physiotherapeuten einstellen und auch dieser Bereich wäre freiberuflich. Lautet die Antwort nein, können Sie ihn ebenfalls einstellen, jedoch wäre dieser Bereich dann gewerblich und wäre von Ihren Einnahmen buchhalterisch zu trennen, um eine Infektion ihrer freiberuflichen Einnahmen mit den gewerblichen Einnahmen zu vermeiden. Die Feststellungslast diesbezüglich liegt bei Ihnen und ist dem Finanzamt gegenüber zu begründen.
Sie können ihn jedoch auch selbstständig arbeiten lassen und durch die Miete Einnahmen generieren. In allen Fällen dürfen Sie Privatverordnungen ausstellen.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2021