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Handwerksmeister Metall: Selbständigkeit als Metalbauer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Könnte ich mich mit dem Meistertitel „Handwerksmeister Metall" als Metallbauer selbständig machen und in der Handwerksrolle eintragen lassen?

Antwort

Der Metallbauer ist in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt und gehört somit zum Handwerk mit Meisterpflicht.

Wenn Sie eine Meisterprüfung im Bereich Handwerksmeister Metall nachweisen können oder eine Ausnahmebewilligung dafür haben, ein zulassungspflichtiges Handwerk auszuüben, können Sie mit dem betreffenden Handwerk in die Handwerksrolle Ihres Bezirks eingetragen werden.

Zur individuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Januar 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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