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Handwerkliche Workshops anbieten: Anmeldung?

Frage

Ich bin frischgebackene Tischlerin und habe Pläne, die sich nun konkretisieren sollen. Das Ziel: Ich lebe auf einem Hof mit einem Gästehaus für sechs Personen. Es gibt ein Atelier/Werkstatt. Ich biete Workshops an, auf denen ich zu verschiedenen künstlerischen, kreativen und handwerklichen Techniken anleite, zum Beispiel Blumenkränze binden, Malen, das eigene Ehebett bauen, Töpfern und allerlei Dinge, die mit den Händen gemacht werden. Es soll Handwerkskurse für Frauen geben und Familienferien im Gästehaus mit Programm. Wie muss ich einen solchen Mischmasch anmelden? Kann ich als Kleinunternehmerin oder Freiberuflerin (abgesehen von Corona) schon damit anfangen, „Kofferpartys" (ich lasse mein Programm für Geburtstage etc. buchen) anzubieten?

Antwort

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit regelmäßig mit der Absicht, Gewinne zu erzielen ausüben möchten, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an das Institut für Freie Berufe oder an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.

In Nordrhein-Westfalen beraten und informieren 75 STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und -gründer bei allen Fragen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

Für Personen, die noch keiner selbständigen Tätigkeit nachkommen, ist oftmals eine Beratung vor der Gründung hilfreich. Solch eine Beratung wird über Ihr Bundesland Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW" gefördert.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
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Tel.: 030 340 60 65 60

Stand:
März 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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