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Herstellung von Schmuck und Dekoartikeln aus Epoxidharz: Handwerkliche Tätigkeit?

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Frage

Meine Partnerin hat angefangen mit Epoxidharzen zu arbeiten.

Nun würden wir uns gerne in absehbarer Zeit damit selbstständig machen.

Dabei würde meine Partnerin den handwerklichen Teil übernehmen (anfangs mit der Herstellung von Schmuck und Dekoartikeln, später auch Möbel und Ähnliches) und ich würde den „Papierkram“ übernehmen.
Bis das Unternehmen richtig läuft würde die Werkstatt im heimischen Keller sein, später würden wir uns vergrößern.

Die Produkte würden wir über einen Onlineshop verkaufen, später auch in der Geschäftsstelle.

Nun meine eigentliche Frage: In welcher Branche würde man diese Firma ansiedeln, wäre es eher künstlerisch oder handwerklich? Und wären bestimmte Voraussetzungen nötig, Meisterpflicht, Ausbildung oder ähnliches?

Antwort

Wenn Sie Schmuck und Dekoartikel aus Epoxidharz herstellen möchten, fällt diese Tätigkeit nicht unter die Regelungen der HwO (Handwerksordnung). Eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist nicht erforderlich. Ebenso wird hierzu keine Ausbildung oder Meisterqualifikation vorausgesetzt.

Die Herstellung von Möbeln könnte allerdings anders bewertet werden. Hier könnte es sich u.a. um eine wesentliche Tätigkeit des Tischler-Handwerks handeln. Daher rate ich Ihnen, vor Aufnahme der Selbstständigkeit, den Sachverhalt mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer zu klären. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln. Bitte kontaktieren Sie die Abteilung, die sich mit Handwerks- und Gewerberecht auseinandersetzt.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de

Stand:
Dezember 2021

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