Online-Schulungen Dreadlock-Styling: Voraussetzungen?
Frage
Welche Voraussetzungen seitens der Handwerkskammer muss ich erfüllen, um Onlineschulungen zum Thema Dreadlock-Styling anbieten zu dürfen? Soweit ich informiert bin, benötige ich einen Meister oder eine Ausnahmebewilligung nur, sofern ich Haarstyling an Kunden vornehme, nicht aber, wenn ich andere Stylisten in Lehrgängen schule. Ist das korrekt?
Antwort
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn Sie Online-Schulungen zum Thema Dreadlock-Styling anbieten möchten, sind keine Voraussetzungen seitens der Handwerkskammer zu erfüllen. Es wird keine abgeschlossene Meisterprüfung im Friseur-Handwerk benötigt. Sie können das Gewerbe direkt bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anmelden. Sie werden anschließend Mitglied bei der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer).
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Juni 2023
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