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Online-Schulungen Dreadlock-Styling: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche Voraussetzungen seitens der Handwerkskammer muss ich erfüllen, um Onlineschulungen zum Thema Dreadlock-Styling anbieten zu dürfen? Soweit ich informiert bin, benötige ich einen Meister oder eine Ausnahmebewilligung nur, sofern ich Haarstyling an Kunden vornehme, nicht aber, wenn ich andere Stylisten in Lehrgängen schule. Ist das korrekt?

Antwort

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn Sie Online-Schulungen zum Thema Dreadlock-Styling anbieten möchten, sind keine Voraussetzungen seitens der Handwerkskammer zu erfüllen. Es wird keine abgeschlossene Meisterprüfung im Friseur-Handwerk benötigt. Sie können das Gewerbe direkt bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anmelden. Sie werden anschließend Mitglied bei der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer).

Quelle:

Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de

Juni 2023

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