Navigation

Wimpern- und Augenbrauentönung: welche Branche?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn es um Wimpern- und Augenbrauentönung selbständig als Gewerbe geht - um welche Branche geht es eigentlich und ist diese Tätigkeit zulassungspflichtig?

Antwort

Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit wird grundsätzlich dem sog. Kosmetiker-Gewerbe zugeordnet. Dabei handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe. Eine Qualifikation wie z.B. eine abgeschlossene Meisterprüfung ist hier nicht erforderlich.

Sie müssten die Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer registrieren. Nach der Anmeldung bei der Handwerkskammer können Sie das Gewerbe bei der Stadt anmelden.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer-Düsseldorf

Stand:
August 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben