Antwort
Wenn Sie Ihre zuständige Handwerkskammer schon kontaktiert haben, deckt sich die Aussage mit meiner Rechtsauffassung und Auslegung der Handwerkskammer. Einzig Ihre Einlassung, dass Sie behaupten (ich zitiere) „Tischlermeister werden zu müssen, um ein paar Brettchen zuschneiden zu können“ ist nicht richtig.
Sie sollten mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer nochmals Kontakt aufnehmen und die Bedingungen zur Beantragung einer Ausnahmebewilligung erfragen. Sollten Sie 47 Jahre oder älter sein, so können Sie einen Ausnahmegrund in der Tatsache eines fortgeschrittenen Lebensalters beantragen. Sie müssten sich natürlich einer Sachkundeüberprüfung stellen, die fachpraktische, fachtheoretische und kaufmännisch-rechtliche Inhalte abfragt.
Parallel dazu könnten Sie Ihre Tätigkeit auch auf den Teilbereich „Bau von individuellen Vogelhäusern“ beschränken. In diesem Falle würden auch nur die Kenntnisse in dieser Fachrichtung abgefragt werden.
Sollten Sie lediglich stehende Vogelhäuser in Form von Dreifuß-„Fertigbausätzen“ zusammenstecken, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle entbehrlich. In diesem Falle fertigen Sie das Vogelhaus ja nicht neu an, sondern stecken bereits zugeschnittene Teile zusammen und verschrauben diese. Sie bauen diese Teile ja nicht neu.
Quelle: André-Alexander Maaß
Handwerkskammer Düsseldorf
Februar 2016