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Selbst gebrautes Bier verkaufen: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin Hobby-Brauer und ich suche nach der Möglichkeit mein hausgemachtes Bier zu verkaufen. Wissen Sie, welche Lizenzen ich brauche, um dies zu verkaufen? Welche Hygiene-Regelungen soll ich beachten oder kontrollieren? Ich verstehe, dass man eine andere Genehmigung braucht, als wenn man Bier in einer Kneipe verkauft - oder? Können Sie bitte mir sagen, wie hoch die Kosten für diese Lizenzen sind? Gibt es besondere Regelungen für Start-ups?

Antwort

Generell gelten die Tätigkeiten Brauer/in und Mälzer/in als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe nach der Handwerksordnung. Es ist kein Braumeistertitel nötig, um gewerblich Bier brauen zu dürfen. Sie können also eine Brauerei eröffnen, ohne Braumeister zu sein oder zu beschäftigen.

Die Bezeichnung „Bier“ ist geschützt. Neben den Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht, an die sich jeder Gastronom halten muss, gibt es für Bierbrauereien besondere gesetzliche Regelungen. Was ist eigentlich Bier? Die Bierverordnung (BierV) liefert Antworten. In der Bierverordnung (BierV) ist vorgegeben, welche Getränke als Bier bezeichnet werden dürfen. Abhängig vom Gehalt der Stammwürze, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen den Bezeichnungen Schankbier, Starkbier und Bockbier.

Der Aufbau und der Herstellungsprozess Ihrer Brauanlage muss eine hygienisch einwandfreie Produktion garantieren. Die Erlaubnis zum Herstellen von Lebensmitteln unterliegt den Hygienevorgaben des Gesundheitsamtes. Rechnen Sie daher mit regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Behörde.

200 Liter pro Kalenderjahr darf jeder Bürger in Deutschland brauen, ohne dass sich daraus steuerliche Verpflichtungen ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob um welche Art von Bier es sich handelt (z.B. Diät-Bier oder Doppelbock). Die Freimenge gilt pro Person und nur für Bier, das im eigenen Haushalt oder in einem nichtgewerblichen Gemeindebrauhaus hergestellt wird. Sobald man mehr als diese Freimenge herstellt, unterliegst es der Biersteuerpflicht.

Die steuerrechtlichen Vorschriften für das Bierbrauen ergeben sich aus dem Biersteuergesetz; weitere Informationen dazu findet man auch auf der Internetseite vom Zoll. Die Brautätigkeit muss dem zuständigen Hauptzollamt rechtzeitig angezeigt werden. Das bedeutet, dass man mindestens vor dem ersten Brau-Tag mit ausreichend Vorlauf sein Brauvorhaben anzeigen muss; hierzu genügt eine formlose Mitteilung.

Für gewerbliches Brauen gibt es keine Freimengen oder Ermäßigungen, und es kann gut sein, dass Auflagen, etwa für den Lagerort erteilt werden. Nicht zuletzt dank Europa gab es hier in letzter Zeit einige Erleichterungen. So besteht beispielsweise für Gasthausbrauereien, in denen der Wirt ausschließlich für den eigenen Bedarf braut und bei denen der Schwerpunkt auf dem Gasthaus (und nicht auf der Brauerei) liegt, keine Verpflichtung, einen Braumeister oder einen gelernten Brauer zu beschäftigen oder als Wirt selbst eins davon zu sein.

Darüber hinaus muss eine Brau-Stätte, die für den Verkauf herstellt, bestimmten Anforderungen genügen. Hierbei geht es insbesondere um den Anlagenaufbau, die Vorrichtungen für regelmäßige Reinigungen und für Lebensmittel und Zutaten geeignete Lagermöglichkeiten.

Der Aufbau und der Herstellungsprozess Ihrer Brauanlage muss eine hygienisch einwandfreie Produktion garantieren. Die Erlaubnis zum Herstellen von Lebensmitteln unterliegt den Hygienevorgaben des Gesundheitsamtes. Rechnen Sie daher mit regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Behörde.

Genehmigungen & Voraussetzungen für Brauerei-Gründer sind u.a. Schufa-Auszug, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Gaststättenunterrichtungsnachweis, Antrag für bauliche Änderungen (innen und außen), Antrag auf Abnahme der baulichen Veränderungen, Gewerbeschein, Schanklizenz / Konzession der jeweiligen Stadt/Gemeinde, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft (Nahrungsmittel & Gastgewerbe), Steueranmeldung, Gesundheitszeugnis und Schulung.

Weitere Informationen gibt es neben zahlreichen regionalen Verbänden, unter anderem beim Deutschen Brauer-Bund (DBB), dem Verband Privater Brauereien oder dem Verbund Die Freien Brauer.

Besondere Regelungen für Start-ups gibt es darüber hinaus nicht.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
September 2018

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