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Selbst gebackenen Kuchen in Food-Truck verkaufen?

Frage

Ich backe sehr gerne nicht nur für mich, sondern auch für die gesamte Verwandtschaft und Bekanntschaft von normalen Torten hin bis zu ausgefallenen Motivtorten. Wir haben hier vor Ort viele Konditoreien, die aber immense Preise für ein Stück Torte nehmen - auch für ein normales Stück Trockenkuchen. Nun ich möchte natürlich kein teures Geschäft aufmachen, sondern so etwas wie in Amerika. Es sieht aus wie ein Bus, in dem dann an den Fenstern die Sitzgelegenheiten sind und eine lange Theke. Ich dachte auf einem großen Parkplatz eines großen Geschäftes. Deshalb frage ich an, ob so etwas noch geht.

Antwort

Grundsätzlich lässt sich die von Ihnen beschriebene Tätigkeit dem Konditoren-Handwerk zuordnen. Für den Aufbau eines Gewerbebetriebes ist die abgeschlossene Meisterprüfung bzw. eine gleichwertige Qualifikation im Konditoren-Handwerk notwendig und die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer.

Jedoch lässt Ihre Ausführung den Schluss zu, dass Sie evtl. ein sog. Reisegewerbe bzw. Marktgewerbe ausführen möchten. Dabei handelt es sich um zwei Sonderformen eines Gewerbebetriebes. In diesen Fällen müssten Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation nachweisen. Sie müssten lediglich die entsprechende Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen. Ich rate Ihnen dringend, sich vor Aufnahme der Selbstständigkeit hierzu von einem Steuerberater bzw. vom Ordnungsamt beraten zu lassen. Es muss festgestellt werden, ob Sie ein Reisegewerbe oder ein Marktgewerbe betreiben. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug, dass Sie nutzen möchten, bestimmte hygienetechnische Bestimmungen erfüllen muss. Hier rate ich Ihnen, vorab Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen. Außerdem müssten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Wagen nicht an einem beliebigen Ort abstellen und die Dienstleistung anbieten können. Sie sollten mindestens mit den Eigentümern des Geländes Kontakt aufnehmen und eine schriftliche Genehmigung einholen bzw. mit dem Ordnungsamt den Standort Ihres Fahrzeuges besprechen.

Sollte festgestellt werden, dass Ihre Tätigkeit in den Bereich des gewöhnlichen stehenden Gewerbes fällt, empfehle ich Ihnen, Kontakt mit der für Sie zuständigen Handwerkskammer bzgl. der Erteilung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) aufzunehmen. Die Ausnahmebewilligung stellt eine gleichwertige Qualifikation zur abgeschlossenen Meisterprüfung dar. Damit wäre die Eintragung in die Handwerksrolle und die Aufnahme einer Selbstständigkeit im Konditoren-Handwerk möglich.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
August 2018

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