Selbst Hergestelltes verkaufen: Gewerbebezeichnung?
Frage
Ich möchte gerne nebenberuflich handgemachte Dinge verkaufen, dazu gehören u.a. genähte Taschen, Kissen etc. nach Schnittmuster. Aber auch gebastelte Sachen, wie z.B. Pinnwände. Leider finde ich im Internet und in den Foren keine Antwort darauf, wie die Gewerbebezeichnung lauten müsste, um alle diese Bereiche abzudecken. Zudem wäre meine Frage auch, ob das entsprechende Gewerbe zur HWK oder zur IHK gehören würde?
Antwort
Aufgrund Ihrer Beschreibung kann Ihre Tätigkeit dem Gewerbe "Dekorationsnäher" zugeordnet werden. Der handwerksähnliche Dekorationsnäher befasst sich mit dem Nähen (von Hand oder mit Nähmaschine) von Gardinen, Dekorationen, Wandbespannungen, Bezugsstoffen für Polstermöbel, Teppichen und Läufern, Bügeln von Stoffen und dem Füllen von Daunenkissen.
Insofern sollte Ihre gewerbliche Tätigkeit bei Ihrer örtlichen Handwerkskammer verzeichnet werden.
Ihr Vorteil ist, dass diese gewerbliche Tätigkeit keine weiterreichende Qualifikation bedarf. Sie kann vollkommen zulassungsfrei ausgeübt werden.
Quelle:
André-Alexander Maaß
Handwerkskammer Düsseldorf
Januar 2015
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