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Selbst Gehäkeltes und Genähtes verkaufen: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Hauptberuflich bin ich Autorin / Illustratorin. In meiner Freizeit designe ich selbst gehäkelte Smartphone-Hüllen und entwerfe selbst Baumwolltäschchen, die ich per Hand besticke. Wenn ich diese nun verkaufen möchte, bin ich dann noch im Design tätig oder schon gewerblich? Die Accessoires habe ich vorher gezeichnet und entworfen - sind also mein Gedankengut (durch Illustratoren-Studium kenne ich mich zeichnerisch aus). Meine Hauptzeit liegt im Häkeln/Zeichnen. Muss ich nun ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich tätig, da der Hauptschwerpunkt auf schöpferische Gestaltung liegt? Vor allem wie ist es, wenn die selbst gehäkelten Hüllen etc. der Verkauf ein Geschäft übernehmen würde, somit nicht ich selbst verkaufe? Hauptfrage: Darf ich mich als Freiberuflerin (wegen Design) für meine Täschchen anmelden oder bin ich schon Gewerbe?

Antwort

In der Praxis wird Ihr Vorhaben (Häkeln, Besticken mit späterem Verkauf) in der Regel dahingehend eingestuft, dass der Schwerpunkt im handwerklichen Bereich liegt und demzufolge ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies gilt auch, obwohl streng genommen Ihre Kreativität die Basis Ihres Tuns bildet. Würden Sie ausschließlich Ihre kreativen Entwürfe verkaufen, so wäre Ihr Vorhaben eher der Kunst und damit der Freiberuflichkeit zuzuordnen.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Dezember 2018

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