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Schmuck aus Glasperlen herstellen: Mitgliedschaft bei Handwerkskammer?

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Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, das ich nebenher ausüben möchte. Ich fertige Schmuck aus Glasperlen an. Ob sich damit überhaupt Geld verdienen lässt, weiß ich noch nicht - viel wird es nicht werden. Nun will die HWK, dass ich mich eintrage und die Gebühr und Beiträge zahle. Muss ich mich dort eintragen lassen? Falle ich wirklich unter Handwerk? In solch einem Fall würde sich das Nebengewerbe für mich nicht lohnen.

Antwort

Ihre Tätigkeit, so wie Sie sie beschreiben, ist voraussichtlich nicht eintragungs- bzw. registrierungspflichtig bei der Handwerkskammer.

Bitte überprüfen Sie, was Sie in der Gewerbeanmeldung für einen Tätigkeitsgegenstand angegeben haben. Sollten Sie beispielsweise die pauschale Angabe „Herstellung von Schmuck“ angemeldet haben, geht die Handwerkskammer wahrscheinlich davon aus, dass Sie Tätigkeiten des Gold- und Silberschmiede-Handwerks anbieten. Eine Selbständigkeit in diesem Handwerk müsste bei der Handwerkskammer angezeigt werden.

Ich schlage daher vor, dass Sie mit der Handwerkskammer Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären. In der Regel reichen hierfür eine kurze Mail oder ein Telefonat aus.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Oktober 2018

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