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Hufschmied: kein Eintrag in Handwerksrolle?

Frage

Ich würde gerne wissen unter welcher Berufsstruktur der Beruf des Hufschmiedes fällt, da sich dieser nicht in der Handwerksrolle befindet.

Antwort

Sie haben es korrekt erkannt. Die selbständige Ausübung der Tätigkeit "Hufbeschlagschmied" ist keine Tätigkeit, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert. Früher einmal war diese Tätigkeit dem Metallbauer-Handwerk zugeordnet.

Sollten Sie sich jedoch für eine Selbstständigkeit als Hufbeschlagschmied entscheiden, so muss Ihnen bewusst sein, dass Sie einen Beruf im Gesundheitswesen (nicht akademisch) ausüben und für diesen Personenkreis die Regelungen des Gesetzes über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG) gelten.

Zu allen folgenden Fragestellungen kann das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www) weiterhelfen.

Quelle:
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Dezember 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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