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Holzprodukte herstellen und verkaufen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Besteht die Möglichkeit als Student eigene handgefertigte Produkte zu verkaufen? Produkte für die es keine Voraussetzungen für eine Selbständigkeit gibt? Beispielsweise durch den Verkauf von handgemachten Schreibfüllern aus Holz oder Kaffeetassen oder aber auch Lampen? Diese würde ich gerne dann online verkaufen wollen und ohne sofort meinen eigenen Laden deswegen zu eröffnen.

Antwort

Gegen die von Ihnen beabsichtigte gewerbliche Betätigung im Bereich „Verkauf von handgemachten Schreibfüllern aus Holz oder Kaffeetassen oder aber auch Lampen“ ist handwerksrechtlich nichts einzuwenden. Bei den Lampen sollten Sie darauf achten, dass die elektrisch betriebenen Teile vorgefertigt sind und Sie hier keine Verkabelungs- oder Installationsarbeiten ausführen müssen.

Quelle: Bernd Rosemann
Handwerkskammer Düsseldorf
September 2017

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