Holzdesign: meisterpflichtig?
Frage
Gerne möchte sich mein Mann mit Holzdesign selbständig machen. Er ist gelernter Schreiner, hat jedoch keinen Meistertitel. Er lässt seine benötigten Materialien bereits in Schreinereien auf einer CNC-Maschine fertigen und montiert diese quasi nur noch. Man hört ja immer wieder etwas vom Meisterzwang. Jedoch entwirft er auch außergewöhnliche Weinregale aus einem Holzstamm oder Ähnliches. Wenn er die Materialien quasi zukauft, dürfte dies doch gestattet sein oder verstehe ich hier etwas falsch? Er kennt bereits einige Holzdesigner, die dies auf dem gleichen Gebiet machen und dort gab es diesbezüglich keinerlei Probleme. Jedoch möchte ich mich hier noch einmal absichern.
Antwort
Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten („Design und Endmontage“) stellen grundsätzlich keine Tätigkeiten dar, die eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Tischlerhandwerk und damit eine Meisterprüfung erfordern. Bei der Endmontage sollte dann das Holz nicht mehr bearbeitet oder angepasst werden. Außerdem dürfen keine Arbeiten verrichtet werden, die statische Kenntnisse erfordern. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, lassen Sie sich persönlich von Ihrer Handwerkskammer vor Ort beraten.
Quelle: Claudia Schulte
Leiterin Unternehmensberatung Betriebswirtschaft
Handwerkskammer Düsseldorf
August 2017
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