Frage
Ich möchte mit meiner Kollegin eine UG (haftungsbeschränkt) im Nebenerwerb gründen. Firmengegenstand soll zunächst die Herstellung und der Verkauf von Kinderkleidung sein. Später soll der Gegenstand auf das Angebot von Babykursen, Trageberatung, Babymassage etc. ausgeweitet werden. Müssen wir die Tätigkeit der Herstellung von Kinderkleidung bei der HWK anmelden und müssen den Jahresbeitrag von 560 Euro zahlen? Falls ja, gibt es auch für eine UG die Möglichkeit sich hiervon (teilweise) befreien zu lassen? Wie in der Archiv-Antwort vorgeschlagen, habe ich bei der für mich zuständigen HWK nachgefragt und von dort folgende Antwort erhalten: ,,Die Herstellung von Kleidung (auch Kinderkleidung) ist dem Maßschneiderhandwerk zuzuordnen. Die Eintragung kann ohne Nachweis von Qualifikationen (Meisterbrief etc.) vorgenommen werden." Dies deckt sich leider nicht mit der Antwort im Expertenforum, dass davon auszugehen ist, dass eine Registrierung nicht notwendig sein wird. Können Sie mir hierzu weitere Informationen geben oder gibt es eine Stelle, an die man sich zur Klärung von Differenzen mit der HWK wenden kann?