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Herstellung und Verkauf von Kinderkleidung als UG (haftungsbeschränkt) im Nebenerwerb: Anmeldung bei HWK?

Frage

Ich möchte mit meiner Kollegin eine UG (haftungsbeschränkt) im Nebenerwerb gründen. Firmengegenstand soll zunächst die Herstellung und der Verkauf von Kinderkleidung sein. Später soll der Gegenstand auf das Angebot von Babykursen, Trageberatung, Babymassage etc. ausgeweitet werden. Müssen wir die Tätigkeit der Herstellung von Kinderkleidung bei der HWK anmelden und müssen den Jahresbeitrag von 560 Euro zahlen? Falls ja, gibt es auch für eine UG die Möglichkeit sich hiervon (teilweise) befreien zu lassen? Wie in der Archiv-Antwort vorgeschlagen, habe ich bei der für mich zuständigen HWK nachgefragt und von dort folgende Antwort erhalten: ,,Die Herstellung von Kleidung (auch Kinderkleidung) ist dem Maßschneiderhandwerk zuzuordnen. Die Eintragung kann ohne Nachweis von Qualifikationen (Meisterbrief etc.) vorgenommen werden." Dies deckt sich leider nicht mit der Antwort im Expertenforum, dass davon auszugehen ist, dass eine Registrierung nicht notwendig sein wird. Können Sie mir hierzu weitere Informationen geben oder gibt es eine Stelle, an die man sich zur Klärung von Differenzen mit der HWK wenden kann?

Antwort

Es war völlig richtig, dass Sie sich an die örtliche Handwerkskammer bezüglich Ihrer Tätigkeit und der Klärung der Eintragungspflicht gewandt haben. Die von Ihnen genannte Antwort besagt, dass das Nähen und die Herstellung von Kinderkleidung in den meisten Fällen nicht registrierungs- und eintragungspflichtig bei der Handwerkskammer ist.

Dabei handelt es sich allerdings um die Rechtsauslegung der Handwerkskammer Düsseldorf in Bezug auf die angesprochene Tätigkeit. Die einzelnen Handwerkskammern können im Rahmen ihres Ermessensspielraums die einzelnen Regelungen der HwO (Handwerksordnung) unterschiedlich weit oder entsprechend eng auslegen. Daher entstehen zum gleichen Sachverhalt uneinheitliche Aussagen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. In Ihrem Fall scheint die Handwerkskammer auf eine Registrierung zu bestehen.

Sie könnten sich erkundigen, ob eine Befreiung vom Beitrag möglich ist. Auch hier können die einzelnen Kammern frei entscheiden. Sie sollten außerdem anfragen, wie hoch der Beitrag für eine andere Rechtsform z.B. für eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist. In der Regel sind die Beiträge bei den Kammern abhängig von der Rechtsform des Betriebes und werden insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie bei der UG teurer. Vor der Gründung des Betriebes sollten sich auch die Hilfe eines Steuerberaters dazu holen. Hier kann abschließend eine passende Rechtsform für Sie gefunden werden.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2019

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