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Handgefertigte Unikate verkaufen: IHK/HWK-Mitgliedschaft?

Frage

Ich spiele mit dem Gedanken ein Gewerbe anzumelden, um meine handgefertigten Unikate (Einzelstücke, Bekleidung hauptsächlich für Kinder) verkaufen zu können. Das Ganze soll in sehr kleinen Rahmen stattfinden - Nebenerwerb, Kleinunternehmerreglung, Verbleib in der Familienversicherung, geschätzter monatlicher Gewinn vorerst maximal 100 Euro. Ich möchte mich nun über auf mich zukommende jährliche Kosten informieren. Eine Mitgliedschaft in IHK und HWK ist ja sehr wahrscheinlich nach meiner Recherche. Welche Mitgliedsbeiträge der beiden Kammern kämen da jeweils auf mich zu? Insbesondere Informationen zur HWK wären für mich interessant. Werden diese bei geringen Beiträgen angepasst oder erlassen? Muss das vorher beantragt werden? Ist eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtend - was kostet diese?

Antwort

Ihr Nebenerwerb wird mit großer Wahrscheinlichkeit als Maßschneiderhandwerk eingeordnet. Das bedeutet, dass Sie der HWK zugeordnet sind. Vorteilhaft ist, dass dieses Handwerk nicht reglementiert ist. Nach der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt wird Ihnen automatisch ein Anmeldeformular zugesendet. Dann fallen folgende Gebühren für Sie an (Stand HWK München):
1. Jahr Anmeldegebühr 50 Euro; bei Jahresgewinn < 25.000 Euro: keine weiteren Gebühren
2./ 3. Jahr bei Jahresgewinn < 25.000 Euro: 48,50 Euro/Jahr
Ab 4. Jahr bei Jahresgewinn < 14.000 Euro: 57 Euro/Jahr

Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung Ihrer Räume müsste theoretisch ggf. eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden. Sollten Sie dies nicht vornehmen, besteht die Möglichkeit, dass (sollte das LRA eine Kontrolle durchführen) Sie das Gewerbe in Ihren Räumlichkeiten nicht mehr ausüben dürfen. Falls Sie in angemieteten Räumen nähen wollen, müssten Sie auch den Vermieter informieren, da dieser unter Umständen das Recht hat, den Mietvertrag zu kündigen, sollte er von Ihrem Gewerbe mitbekommen ohne seine Zustimmung gegeben zu haben.

Weitere Kosten, die Sie berücksichtigen sollten sind:

  • Ggf. Telefon und EDV (Rechnungsschreibung)
  • Werbung (falls geplant)
  • Steuerberater

Ich empfehle Ihnen im Vorfeld der Anmeldung in jedem Fall auch noch einmal Kontakt mit der für Sie zuständigen HWK aufzunehmen. Dort sollte es auch eine Abteilung für Gründungsberatung geben, die Ihnen zu weiteren Fragen detailliert und sehr kompetent Auskunft geben kann. Zudem sollten Sie auch mit Ihrem Steuerberater geklärt haben, dass Sie zu 100% in der Familienversicherung bleiben.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
November 2016

Tipps der Redaktion:

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