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Fotografie: Gewerbe anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Da ich mich in den letzten Monaten intensiver mit dem Thema Fotografie auseinandergesetzt habe, überlege ich mir zurzeit, ob es für mich möglich und sinnvoll wäre, diese Fotografie in Form von Postkarten, Print-Fotos etc. zu verkaufen. Müsste ich für diese Tätigkeit bereits ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, wäre dies ein Kleingewerbe und somit rechtlich über das BGB gestützt? Welche Schritte wären durchzuführen, um die Verkäufe durchführen zu können?

Antwort

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Dort melden Sie die Tätigkeit an, die Sie ausüben möchten. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Einzelunternehmer, wenn Sie keine andere Unternehmensform wie z.B. eine GmbH wählen.

Der Fotograf zählt zu den zulassungsfreien Handwerken, so dass Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer zur Gründung Ihres Unternehmens beraten lassen können.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2017

Tipps der Redaktion:

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