Frage
Ich möchte mich nebenberuflich selbständig machen und neben Herstellung und Verkauf von Bildern und Dekorationsartikeln aus diversen Materialien auch gerne kleine Regale, Schlüsselbretter u.ä. aus Holzpaletten fertigen und verkaufen. Außerdem möchte ich gebrauchte Möbelstücke upcyclen (Richtung Shabby-Chic), diese aber nicht reparieren oder restaurieren. Benötige ich hierfür eine Zustimmung bzw. Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer? Und wie sollte in diesem Fall die Gewerbeanmeldung lauten? Außerdem interessiert mich, ob ich im Formular dann unter Art des angemeldeten Betriebes „Sonstiges“ ankreuzen sollte?