Antwort
Das reine Abpumpen von Kraftstoffen ist keine meisterpflichtige Tätigkeit und fällt nicht in das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Wenn Sie allerdings im Rahmen dieser Tätigkeit Teile eines Fahrzeuges aus- und insbesondere wieder einbauen müssen, liegt eine meisterpflichtige Tätigkeit vor. Diese müssten Sie auch entsprechend bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. In diesem Fall müssten Sie die passende abgeschlossene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung (u.a. Technikerprüfung, Ausnahmebewilligung) für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk vorweisen.
Ich schlage Ihnen vor, sich vor der Aufnahme der Selbstständigkeit mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Die zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de
Bitte erkundigen Sie sich, ob es für diesen speziellen Bereich vielleicht die Möglichkeit gibt, eine sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO zu stellen. Diese würde, bei Erteilung, die Selbstständigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ermöglichen. Allerdings sind Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie am besten in einem persönlichen Gespräch erörtern lassen.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Januar 2018