Navigation

Wohnaccessoires herstellen und verkaufen: meisterpflichtig?

Frage

Ich fertige momentan kleinere Wohnaccessoires an, wie Glasuntersetzer, Flaschenöffner oder Blumentöpfe. Ich würde gerne einige kleine Beistelltische / Tischlampen als Wohnaccessoires herstellen und verkaufen. Ginge das mit meiner vorhandenen Gewerbeanmeldung ohne einen Meisterbrief / Beschäftigung eines Meisters? Die Herstellung und das Design würde ich selbst gerne übernehmen.

Antwort

Wenn Sie Beistelltische herstellen möchten, könnte es sich um eine wesentliche Tätigkeit aus dem Tischler-Handwerk handeln. Um sich in diesem Bereich selbständig machen zu können, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich. Ebenso könnte es sich bei der Herstellung von Tischlampen um eine meisterpflichtige Tätigkeit handeln, insbesondere, wenn Sie die elektrotechnischen Komponenten selbst verarbeiten bzw. herstellen. Hier würde eine abgeschlossene Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk notwendig sein.

Ich empfehle Ihnen, Kontakt mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen und die Tätigkeit dort so genau wie möglich zu beschreiben. Vielleicht ist auch die Beantragung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) für einen der Bereiche möglich, so dass Sie die Selbstständigkeit in dem Umfang umsetzen können, wie Sie es vorgesehen hatten. Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de finden.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben