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Torten herstellen und verkaufen: Zulassung?

Frage

Ich bin momentan in Elternzeit und würde sehr gerne diese Zeit nutzen und mich selbständig machen. Ich möchte mit Fondant (Motiv)-Torten ein Kleingewerbe anmelden. Nun das Problem: Ich bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel und keine Konditorin. Habe ich dennoch irgendwie die Möglichkeit meinen Traum zu verwirklichen auch ohne diese Ausbildung? Eine Extra-Küche wäre nicht das Problem. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Antwort

Der Konditor ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Um sich mit diesem Handwerk selbständig zu machen, benötigen Sie den Meistertitel. Es besteht aber die Möglichkeit sich in einem meisterpflichtigen Handwerk mit einfachen Tätigkeiten selbständig zu machen. Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die von einem durchschnittlich begabten Berufsanfänger in kurzer Zeit erlernbar sind. Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit Ihrer Handwerkskammer vor Ort, um zu klären, ob Sie Ihre selbständige Tätigkeit umsetzen können.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2014

Tipps der Redaktion:

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