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Torten herstellen: Qualifikation?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin geprüfter Küchenmeister; meine Freundin Konditorgesellin. Wir möchten uns gerne mit einem kleinen Unternehmen selbständig machen. Wir wollen Geburtstags- und Hochzeitstorten auf Bestellung machen. Reicht mein Küchenmeister aus, um dieses zu verwirklichen? Oder muss man speziell Konditormeister sein?

Antwort

Pauschal lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Ich schlage Ihnen daher vor, dass Sie sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen und den Sachverhalt dort klären lassen.

Bitte nehmen Sie dort Kontakt mit der Abteilung für Handwerks- und Gewerberecht (Handwerksrolle) auf. Sie sollten Ihre Qualifikation dahingehend prüfen lassen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle und damit einhergehend auch die Selbstständigkeit ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Alternativ rate ich Ihnen, zu erfragen, ob es möglich ist, eine sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) zu beantragen. Sollte Ihr Abschluss als Küchenmeister nicht ausreichen, könnte eine erteilte Ausnahmebewilligung evtl. die Selbstständigkeit dennoch ermöglichen.

Der Abschluss Ihrer Lebensgefährtin als Konditorgesellin reicht für eine Selbständigkeit leider nicht aus.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Juli 2019

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