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Techniker im Bereich Maschinentechnik: Zuordnung zu welchem Handwerk?

Frage

Mich würde es interessieren in welchem zulassungspflichtigen Handwerk ich mich selbständig machen kann. Mein Interesse wäre in Richtung Geräte, Maschineninstandsetzung jeglicher Art, also elektrisch angetrieben als auch mit Verbrennungsmotoren. Zusätzlich noch in Richtung Elektroinstallation. Zu meiner Person: Facharbeiterabschluss zum Mechatroniker mit anschließender Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Maschinentechnik mit Fachrichtung Konstruktion und mehrjährige Erfahrung im Bereich von Maschineninstandsetzung und Sondermaschinenbau.

Antwort

Mit Ihrem Abschluss als staatlich geprüfter Techniker im Bereich Maschinentechnik könnte eine Eintragung mit dem Metallbauer-Handwerk bzw. mit dem Feinwerkmechaniker-Handwerk möglich sein. Sie müssten den Abschluss allerdings, für eine verbindliche handwerksrechtliche Einordnung, der zuständigen Handwerkskammer einreichen und prüfen lassen. Bei der Prüfung kommt es auf die Inhalte Ihres Technikerabschlusses an. Erst danach kann eine Zuordnung zu einem entsprechenden Handwerk erfolgen. Hier finden Sie für Sie zuständige Handwerkskammer.

Des Weiteren sollten Sie die Angabe zu Ihrer Tätigkeit, die Sie selbstständig ausüben möchten, präzisieren. Welche Maschinen sollen instandgesetzt werden, welche Komponenten bzw. Teile werden betroffen sein und welche Arbeiten sollen genau im Bereich der Elektroinstallation vorgenommen werden. Die bisherigen Angaben sind zu allgemein und weit gefasst, so dass keine verbindliche Aussage hierzu getroffen werden kann.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2018

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