Taschen und Bezüge herstellen und verkaufen: Mitgliedschaft in Handwerkskammer?
Frage
Wir sind zu zweit und würde gerne teils selbst hergestellte Deko-Artikel und (größtenteils) in unserem Auftrag bei (Dienstleistungs-) Nähereien hergestellte Beutel, Taschen, Bezüge verkaufen. Fallen wir durch den geringen Anteil an selbst hergestellter Ware in die Zugehörigkeit der HWK?
Antwort
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit könnte dem Sattler- und Feintäschner-Handwerk oder dem Dekorationsnäher-Gewerbe zugeordnet werden. Daher schlage ich Ihnen vor, dass Sie den Sachverhalt mit der zuständigen Handwerkskammer klären. Dort sollten Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich beschreiben. Es kann durchaus sein, dass die Handwerkskammer eine Registrierung mit den o.g. Tätigkeiten verlangt. Dabei käme es auch nicht auf eine bestimmte Menge der hergestellten Artikel oder den zeitlichen Umfang der Tätigkeit (z.B. im Nebenerwerb) an. Online finden Sie die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer. Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung für Handwerks- und Gewerberecht (Handwerksrolle) in Verbindung.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
August 2019
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