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Selbstgemachte Cupcakes verkaufen: meisterpflichtig?

Frage

Ich informiere mich derzeit über ein Kleingewerbe. Kann ich ohne Meister einen „Cupcake“-Vertrieb aufbauen - also in kleiner Stückzahl selbstgemachte Cupcakes verkaufen? Brauche ich spezielle Sachen, die ich beachten muss wegen Küche etc.?

Antwort

Eine Selbständigkeit in dem Bereich, den Sie angegeben haben, ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die Herstellung von Cupcakes stellt eine wesentliche Tätigkeit des Konditoren-Handwerks dar. Für eine Selbständigkeit in diesem Bereich benötigen Sie, unabhängig von der Menge, die Sie produzieren bzw. von der Zeit, die Sie für die Selbständigkeit aufwenden möchten, eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation im entsprechenden Handwerk. Die abgeschlossene Meisterprüfung ist erforderlich für die Eintragung bzw. Registrierung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ohne die Eintragung bei der Handwerkskammer wird es schwierig, ein passendes Gewerbe bei der Stadt anzumelden.

Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich bei der Handwerkskammer über die Möglichkeit der Beantragung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) für das Konditoren-Handwerk erkundigen. Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer passenden Genehmigung. Die Ausnahmebewilligung stellt eine gleichwertige Qualifikation zur Meisterprüfung dar und kann beantragt werden, wenn ein passender Ausnahmegrund (z.B. fortgeschrittenes Lebensalter) vorliegt. Im Internet finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer.

Bezüglich der Fragen rund um die technische Einrichtung der Küche bzw. der standortrechtlichen Voraussetzungen empfehle ich Ihnen dringend, sich mit den technischen Beratern und den Standortberatern der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Sollten Sie beispielsweise von der privaten Küche aus arbeiten wollen, sind auf jeden Fall hygienetechnische wie auch standortrechtliche Fragen vor Aufnahme der Selbständigkeit zu klären.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juli 2018

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