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Selbstdesignte Betten herstellen: künstlerische Arbeit oder Handwerk?

Frage

Ich möchte nebenberuflich (Hauptberuf E-Learning Manager) selbstdesignte Balkenbetten komplett metallfrei herstellen als reines Naturprodukt und nach den Lehren des Feng Shui. Da ich das nebenberuflich machen werde, wird die Produktionszahl im besten Fall 12 Stück im Jahr betragen. Kann das als künstlerische Arbeit gewertet werden oder zählt das zum Handwerk (ich bin nämlich kein Meister).

Antwort

Die Herstellung von selbstdesignten Betten ist eine wesentliche Tätigkeit des Tischler-Handwerks und unterliegt der Meisterpflicht. Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie die Tätigkeit lediglich im Nebenerwerb ausüben oder die Produkte nur in geringer Stückzahl herstellen möchten. Die Dienstleistung selbst ist die Entscheidungsgrundlage, ob Sie eine Qualifikation nachweisen müssen oder nicht.

In Ihrem Fall schlage ich daher vor, dass Sie sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen und sich über die Erteilung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) erkundigen. Die Ausnahmebewilligung stellt eine gleichwertige Qualifikation zur abgeschlossenen Meisterprüfung dar und würde, bei Erteilung, dazu berechtigen sich selbstständig zu machen. Eine Ausnahmebewilligung kann nur beantragt werden, wenn ein sog. Ausnahmegrund vorliegt. Hier könnte ein Ausnahmegrund in der Spezialisierung auf die Herstellung von Balkenbetten liegen. Dies ist allerdings immer im Einzelfall mit der Handwerkskammer abzuklären. Bitte erkundigen Sie sich auch insbesondere nach den Kosten und der Dauer des Verfahrens.

Eine Anerkennung als Künstler sehe ich eher skeptisch. Gem. § 2 KSVG (Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten) ist Künstler im Sinne des Gesetzes, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. In Ihrem Fall würde das bedeuten, dass Sie hier nicht auf direkten Kundenwusch handeln, also keine Auftragsarbeiten ausführen. Sie erstellen Ihre Möbelstücke ausschließlich für Ausstellungen etc. und verkaufen diese dort. Stellen Sie die Betten dagegen auf ausdrücklichen Kundenwunsch her, sind Sie im Bereich der gewerblichen Tätigkeit. Sie können aber dennoch versuchen, eine Anerkennung bei der Künstlersozialkasse durchzusetzen. Dazu können Sie unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/service/mediencenter-kuenstler-und-publizisten.html die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Dezember 2017

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