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Selbständig in Sicherheitstechnikbranche: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde mich gerne im Bereich Sicherheitstechnik (Videoüberwachungsanlagen, Alarmanlagen etc.) selbständig machen. Welche Voraussetzungen brauche ich? Ich habe "Fachkraft für Lagerlogistik" gelernt und beschäftige mich aber viel mit Sicherheitstechnik.

Antwort

Die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit ist dem Elektrotechniker- oder dem Informationstechniker-Handwerk zuzuordnen. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung nachweisen müssen, um die Tätigkeit (Installation von Videoüberwachungs- und Alarmanlagen) selbständig ausüben zu können. Unter Umständen gibt es die Möglichkeit eine auf die vorgenannten Tätigkeiten beschränkte Ausnahmebewilligung zu beantragen. In diesem Verfahren sollten Sie aber mit der Ablegung einer Sachkundeüberprüfung vor einem Sachverständigen rechnen. Fragen Sie gerne Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer nach der Möglichkeit der Beantragung einer - auf die vorgenannten Teiltätigkeiten beschränkten - Ausnahmebewilligung.

Quelle:
Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH)
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Februar 2013

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