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Selbst produzierte Elektronik verkaufen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Selbständigkeit und des Vermarktens von selbst produzierter Elektronik. Ich habe mich auch schon als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob ich gewisse Sachen beachten muss für den Verkauf.

Antwort

Ihre Frage kann pauschal leider nicht direkt beantwortet werden. Es kann sein, dass Sie für eine derartige Tätigkeit eine Registrierung bei der Handwerkskammer benötigen und im Zuge dessen eine passende Qualifikation (abgeschlossene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss) nachweisen müssen. Kriterien dazu sind, welche elektronischen Geräte Sie genau selbst herstellen und wie die Arbeitsschritte hierzu aussehen.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2018

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