Frage
Ich möchte mich gern zunächst als Nebengewerbe mit dem Verkauf von selbst entworfenen Möbeln und Einrichtungsgegenständen aus Beton und Holz selbständig machen. Ich bin gelernter Zimmerer und habe einen Abschluss als Dipl.-Bauingenieur. Ich habe in diversen Foren gelesen, dass eine Gewerbeanmeldung, die eine Tätigkeit mit Tischlerarbeiten beinhaltet, ein zulassungspflichtiges Handwerk darstellt. Da ich zwar einen Abschluss als Zimmerer habe, aber keinen als Tischler, bin ich unsicher ob eine Gewerbeanmeldung erfolgreich sein kann. In meiner nebengewerblichen Tätigkeit spielen meiner Meinung nach nicht nur die handwerklichen Arbeiten eine Rolle, sondern auch die künstlerischen bzw. entwerfenden Arbeiten, da ich meine Einrichtungsgegenstände und Möbel selber designe. Besteht hierdurch die Möglichkeit im Rahmen einer zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit (als Künstler) ein Gewerbe anzumelden?