Frage
$ Dieses Jahr habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich gestalte, repariere und arbeite alte Möbel auf und baue und gestalte Tisch-, Wand- und Standuhren. Nun habe ich von der zuständigen Handwerkskammer ein Schreiben erhalten, dass dieses Gewerbe dem Tischler-Handwerk zugerechnet wird und ich entsprechende berufliche Nachweise erbringen müsse. Von Beruf bin ich jedoch Altenpfleger. Die alten Möbel werden von mir per Pinsel farbig gestaltet, zuvor sind in geringem Umfang einfache Reparaturarbeiten (Oberfläche reinigen, Wurmlöcher verspachteln, ggf. neuer Fuß oder neues Schloss etc.) zu erledigen. Die handwerklichen Ausführungen sind sehr einfach und meiner Ansicht nach schnell zu erlernen, ausschlaggebend ist die Kreativität in der Farbgestaltung. Welche Möglichkeiten habe ich mein Gewerbe auszuüben?