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Raumausstatter: Malerarbeiten erlaubt?

Frage

Darf man mit Gewerbe als Raumausstatter Innenwände mit Dispersionsfarbe streichen und als Service anbieten?

Antwort

Wenn Sie als Raumausstatter bei der zuständigen Handwerkskammer registriert und ein entsprechendes Gewerbe bei der Stadtverwaltung angemeldet haben, ist das Streichen von Innenwänden mit Dispersionsfarbe erlaubt und kann angeboten werden. Sollten Sie zwischendurch weitere handwerksrechtliche Fragen haben, rate ich Ihnen, sich mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Online finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Februar 2019

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