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Raumausstatter: Malerarbeiten erlaubt?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf man mit Gewerbe als Raumausstatter Innenwände mit Dispersionsfarbe streichen und als Service anbieten?

Antwort

Wenn Sie als Raumausstatter bei der zuständigen Handwerkskammer registriert und ein entsprechendes Gewerbe bei der Stadtverwaltung angemeldet haben, ist das Streichen von Innenwänden mit Dispersionsfarbe erlaubt und kann angeboten werden. Sollten Sie zwischendurch weitere handwerksrechtliche Fragen haben, rate ich Ihnen, sich mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Online finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Februar 2019

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