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PlayStation Spielekonsolen reparieren und verkaufen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich gerne erkundigen, ob ich für folgende Tätigkeit einen Gewerbeschein oder Ähnliches benötige. Als Hobby zerlege ich gerne PlayStation Spielekonsolen. Nun möchte ich gerne defekte Geräte auf Ebay kaufen, diese reparieren durch Ersatzteilaustausch und diese dann wieder auf Ebay verkaufen und Reparaturdienst anbieten. Das Ganze natürlich im kleinen Stiel, da ich hauptberuflich Arbeit habe. Wenn hier mal im Monat 100 - 250 Euro zusammenkommen, dann wäre dies denk ich schon viel. Muss ich dies anmelden bzw. benötige ich dafür einen Gewerbeschein? Bis zu welchen Einnahmen ist das ganze steuerfrei.

Antwort

Bitte lassen Sie zunächst klären, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um Arbeiten aus dem Elektrotechniker-Handwerk handelt. Sollte Ihre Tätigkeit dem Bereich zugeordnet werden, ist eine Registrierung bei der zuständigen Handwerkskammer mit dem entsprechenden Handwerk notwendig. Die Registrierung ist allerdings nur mit der abgeschlossenen Meisterprüfung oder mit einem gleichwertigen Abschluss möglich. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie die Tätigkeit lediglich im nebenberuflichen Bereich ausüben. Für die Beurteilung kommt es alleine auf die angebotene Dienstleistung an. Ich empfehle Ihnen daher sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Eine Gewerbeanmeldung wird ebenfalls notwendig sein, sobald Sie Rechnungen und Angebote für Ihre Dienstleistungen stellen möchten. Weitere steuerrechtliche Fragen, wie z.B. mögliche Freibeträge, klären Sie bitte mit einem Steuerberater.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Juli 2019

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