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Nachfolge in Tischlerei: Qualifikation?

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Frage

Ich habe eine Frage zum Thema Unternehmensfortführung. Seit fast zehn Jahren arbeite ich Vollzeit in einer Tischlerei, in verschiedensten Positionen vom Büro, über Fertigung und Montage bis hin zum Außendienst. Zum Ende dieses Jahres wird der einzige Tischlermeister in unserer Firma in den Ruhestand treten. Dann würde ich gerne seine Position einnehmen und den Betrieb fortführen. Gibt es hierfür eine Möglichkeit? Gibt es evtl. eine Ausnahmeregelung, mit der ich meinen Bachelor-Abschluss zum Weiterführen verwenden kann? Oder ist es zwingend, dass der Betrieb nur von einem Meister fortgeführt werden kann?

Antwort

Für eine Unternehmensfortführung im Handwerk ist nicht zwingend die abgeschlossene Meisterprüfung erforderlich. Es kann für Sie die Möglichkeit bestehen, eine sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) zu beantragen. Grundlage hierfür könnte einerseits Ihr abgeschlossenes Studium oder die Übernahme des bestehenden Betriebes sein.

Sie sollten sich, insbesondere um die Verfahrenseinzelheiten (Zeit, Kosten des Verfahrens etc.) zu erfahren, mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Januar 2020

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