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Möbel herstellen: Voraussetzungen?

Frage

Mein Freund und ich möchten gerne Dekorationsartikel aus Holz (gesammelt aus dem Wald) und einfache Möbel aus Paletten verkaufen. Wir haben beide keine Ausbildung in dieser Richtung. Hauptsächlich möchten wir Teelichthalter, Weinregale und einfache Möbel aus Paletten herstellen. Ist das so einfach ohne Ausbildung möglich? Was muss alles beantragt werden?

Antwort

Zunächst ist es so, dass nach § 15 Einkommensteuergesetz u.a. jede nachhaltige Tätigkeit, die auf „Gewinnerzielung“ ausgelegt ist, auch angemeldet werden muss!

Mit der Herstellung/Verkauf der Do-it-Yourself-Objekte, erfüllen Sie u.E. diese Anforderung und müssten insoweit ein Gewerbe anmelden.

Hierzu ist nicht direkt eine vorangegangene Ausbildung von Nöten.

Beachten sollten Sie allerdings bei dem Thema „Möbelherstellung“: Grundsätzlich ist es zunächst einmal so, dass Sie eine Zulassung der Handwerkskammer (HWK) brauchen, um Möbel gewerblich herstellen zu dürfen. Inwieweit dies auf Ihren konkreten Fall zutrifft und welche Anforderungen ggf. zusätzlich erforderlich sind, sollten Sie bei Ihrer regionalen HWK erfragen.

Alternativ können Sie sich auch vorab bei den beiden nachfolgenden Verbänden erkundigen:

Gewerbeanmeldung: Dies ist ein Vorgang, bei dem ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Stadt, Ordnungsamt) angemeldet wird. Die Kosten liegen hierfür bei 20 - 50 Euro. Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie auf der Website der zuständigen Einrichtung nachlesen.

Grundsätzlich empfehlen wir zunächst die Anmeldung eines Kleingewerbes. Hier profitieren Sie von der „Kleinunternehmerregelung“.

Die Kleinunternehmerregelung kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 Euro war und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, und muss in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug darf es allerdings auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer abziehen.

Ein großer Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie formlos und kostengünstig gründen können. Sie benötigen weder Mindestkapital noch sind Sie zur Bilanzierung verpflichtet: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Kleingewerbebetriebe völlig ausreichend.

Zwar müssen Sie als Kleingewerbetreibender auch Gewerbesteuern bezahlen, jedoch haben Sie einen Freibetrag bei Ihren Umsatz: Bis zu einem Jahresumsatz von 24.500 Euro muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

Je nachdem in welchem Umfang Sie aktiv werden möchten, macht ggf. auch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Sinn:

  • Die GbR ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende)
  • Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist ausreichend. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings empfehlenswert
  • Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Für die Gründung der - gewerblichen - GbR muss jeder der Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen und einen Gewerbeschein beantragen. Die zu gründende Gesellschaft besteht dann aus zwei oder mehr Einzelunternehmern, die einen Zusammenschluss bilden - in der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Wichtig:
Wie bei einem Einzelunternehmen haften in der GbR die Gesellschafter jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (z.B. Steuerschulden). Als GbR können Sie die jeweiligen Befugnisse und Vertretungsberechtigungen untereinander beschränken. Die „gesamtschuldnerische“ persönliche Haftung bleibt jedoch bestehen. Doch Vorsicht - sollte die Gesellschaft als Ganzes zahlungsunfähig sein, kann der Gläubiger einen von Ihnen auswählen und ihn alleine „zur Kasse“ bitten. Demnach ist die Gründung einer GbR eine Vertrauenssache, wenn es um mehrere Gesellschafter geht - insoweit auch die zuvor genannte Empfehlung, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Vorhaben in jedem Fall nochmal mit Ihrem Anwalt und/oder Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
August 2018

Tipps der Redaktion:

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