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Möbel bauen und verkaufen: meisterpflichtig?

Frage

Mein Freund würde sich gerne selbständig machen. Er würde gerne aus alten Materialien (Fachwerk, Stahl etc.) Möbel bauen und diese wieder verkaufen. Nun die Frage: Muss er hierfür extra einen Tischlermeister haben? Er ist bereits Meister allerdings im Bereich Feinwerkmechanik. Welche Anforderungen muss er in diesem Bereich erfüllen, um sich selbständig zu machen? Erst einmal sollte es ein Kleingewerbe sein.

Antwort

Wenn Ihr Freund sich in dem von Ihnen genannten Bereich selbständig machen möchte, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im Tischler-Handwerk erforderlich. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Selbständigkeit zunächst im kleinen Rahmen ausgeübt wird. Entscheidend ist die Dienstleistung, die angeboten werden soll.

Die Selbständigkeit im Tischler-Handwerk könnte trotz fehlender Meisterprüfung möglich sein. Da Ihr Freund die Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk absolviert hat, empfehle ich Ihnen, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. §8 HwO (Handwerksordnung) für das Tischler-Handwerk, mit der Beschränkung auf Möbelbau, bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Basis hierfür wird seine bereits abgeschlossene Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk sein.

Sollte Ihr Freund bereits eine Eintragung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer mit dem Feinwerkmechaniker-Handwerk haben, müsste eine Ausübungsberechtigung gem. § 7a HwO (ebenfalls beschränkt auf Möbelbau) beantragt werden. Eine erteilte Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung hat die gleiche Wirkung wie eine abgeschlossene Meisterprüfung. Eine Eintragung in die Handwerksrolle und damit die angestrebte Selbstständigkeit sind möglich. Bitte lassen Sie sich ausreichend und umfassend über die Kosten und Dauer des Verfahrens informieren.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Dezember 2016

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