Frage
Ich habe drei Fragen: 1. Welche rechtlichen Absicherungen brauche ich beim mobilen Friseurhandwerk? 2. Welche Versicherung brauche ich bei der Tätigkeit? 3. Wie kann ich eine mobile Friseurin werden?
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Ich habe drei Fragen: 1. Welche rechtlichen Absicherungen brauche ich beim mobilen Friseurhandwerk? 2. Welche Versicherung brauche ich bei der Tätigkeit? 3. Wie kann ich eine mobile Friseurin werden?
Eine Existenzgründung im Friseurhandwerk ist in der Regel nur möglich, wenn Sie einen Meister haben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) zu erhalten. Bitte lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten, was Sie bei Ausübung einer Tätigkeit als mobiler Friseur beachten müssen, falls Sie keinen Meister haben.
Nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit auf, sind Sie für Ihre persönliche Absicherung selber verantwortlich. In der Krankenversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Als Selbständiger können Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder aber eine private Krankenversicherung wählen. In der Rentenversicherung besteht für einige Selbständige eine Versicherungspflicht. Ob dieses für Sie zutrifft, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen (Tel. 0800-10004800). Für einige Selbständige ist es zudem sehr wichtig, für den Betrieb einen Versicherungsschutz zu wählen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790 KB)
Weiterhin sollten Sie folgendes beachten: Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2013