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Meisterprüfung: Gründung während Wartezeit auf Ergebnisse?

Frage

Ich habe meine vier Meisterprüfungen im Friseurhandwerk abgelegt - auf das letzte Ergebnis muss ich ca. vier Wochen warten. Meine Frage wäre, wie es mit der Selbständigkeit aussieht. Muss ich mich die vier Wochen erst mal arbeitslos melden und auf die Ergebnisse warten oder darf ich schon durchstarten? Mein Vorhaben ist einen Kosmetik-/Friseursalon zu eröffnen. Die Renovierungsarbeiten laufen schon. Notfalls könnte ich doch schon einen Gewerbeschein im Bereich Kosmetik anmelden?

Antwort

Wenn Sie sich im Friseur-Handwerk selbständig machen möchten, müssen Sie die vollständig absolvierte Meisterprüfung vorweisen. Einzelne bzw. unvollständige Teile helfen nicht weiter. Eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist erst dann möglich.

In der Zwischenzeit ist eine Registrierung mit dem Kosmetiker-Gewerbe durchaus möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung mit dem Kosmetiker-Gewerbe nicht zu Arbeiten aus dem Friseur-Handwerk berechtigt. Diese können Sie erst nach der vollständig bestandenen Meisterprüfung anbieten.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
November 2016

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