Meisterpflichtige Produktion an Handwerksbetriebe vergeben?
Frage
Kann ich eine Firma ohne Meisterbrief gründen bei der Meisterbriefpflicht besteht, wenn ich das Produkt und die Montage in externen Firmen fertigen lasse? Es geht um ein Wasserfahrzeug. Ich würde die Planungssachen übernehmen (die von einem Bootsbauer geprüft würden) und die einzelnen Komponenten wie Tragflächen, Rahmen, Lackierung. Und auch die Montage von externen Firmen - wie Bootsbauern, Schlossern - anfertigen lassen. Ist das möglich?
Antwort
Wenn Sie sich lediglich auf die Planung von Wassermotorrädern beschränken und sämtliche handwerklichen Tätigkeiten von eingetragenen Bootsbauerbetrieben durchführen lassen, unterliegen Sie nicht der Meisterpflicht für das Boots- und Schiffbauer-Handwerk. Sie können das Gewerbe ohne Weiteres beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Der Betrieb wird in der Folge noch bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) registriert.
Bitte beachten Sie, dass wirklich nur die planungstechnischen Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Sobald Sie selbst handwerkliche Tätigkeiten in Rechnung stellen, unterliegen Sie der Meisterpflicht im Boots- und Schiffbauer-Handwerk.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Oktober 2016
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