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Kuchenverkauf: Anteil der handwerklichen Arbeit ermitteln?

Frage

Die Handwerkskammer möchte von uns die Prozentanteile erfahren, die auf die handwerkliche Arbeit anfallen (Herstellung von Kuchen inkl. Verkauf des Kuchens) und wie viel Prozent auf das Café entfallen (Kaffee, Kaltgetränke usw.). Wir haben ein kleines Landcafé mit Hausmachertorten, Thekenbetrieb, kleines Blumenlädchen und sogar zwei Kegelbahnen. Wir sind weder Gesellen noch Meister. Aber es kommt trotzdem gut an. Was soll ich der Handwerkskammer antworten?

Antwort

Die Frage der Handwerkskammer nach dem prozentualen Anteil der „handwerklichen Arbeit“ bezieht sich u.E. wahrscheinlich auf die Feststellung bzgl. der Kammerzugehörigkeit bzw. wo Ihr Unternehmen auf Grund der ausgeübten Tätigkeiten einzuordnen ist und um welche Art des Unternehmens es sich handelt.

Da Sie mehrere verschiedene Tätigkeiten ausüben und insoweit mehrere unterschiedliche „Unternehmensbereiche“ haben, ist eine eindeutige Zuordnung auf den ersten Blick nicht gegeben. Von daher auch die Frage der HWK nach dem Umfang Ihres Geschäftes, welcher auf die Herstellung und den Verkauf des Kuchens entfällt, um eine Einschätzung über den gesamtprozentualen Anteil der handwerklichen Tätigkeiten zu erlangen.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, dazu eine annähernde Aussage zu treffen und Ihre Tätigkeiten auf die einzelnen Geschäftsbereiche prozentual aufzuteilen, dann empfehlen wir Ihnen über die Umsatzstruktur Ihres Unternehmens zu gehen. Damit bekommen Sie eine erste Einschätzung und entsprechende Anhaltspunkte.

Dazu muss Ihr Gesamtumsatz auf die einzelnen Unternehmensbereiche aufgeteilt bzw. unterteilt werden - z.B. in Umsätze/Erlöse aus:

  • … dem Verkauf von Kuchen
  • … dem Verkauf von Kaffee
  • … dem Verkauf von sonstigen Getränken
  • … dem Blumengeschäft
  • … der Vermietung der Kegelbahn
  • ggf. sonstiger „Umsätze“ ...

Die Erlöse sind Ihrer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung bzw. Ihrer Bilanz zu entnehmen.

Idealerweise sind die verschiedenen Umsätze/Erlöse bereits auf verschiedenen Konten gebucht. In Abhängigkeit zum Gesamtumsatz ist ein einzelner Umsatzanteil (Prozentanteil) dann leicht zu ermitteln.

Sollte eine Kontenverteilung von der Buchhaltung bis dato nicht vorgenommen worden sein, sollten Sie dies mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater für die kommende Auswertung einrichten und vorsehen.

Ist dies nicht gewünscht, dann bleibt Ihnen mit Hilfe Ihrer Ausgangsbelege bzw. dem Kassenbuch Ihre Umsätze auf die gewünschte Struktur einmal aufzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Verteilung nur als Vorschlag zu sehen ist, der auf Ihren gemachten Angaben beruht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen etwas weitergeholfen zu haben.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
August 2017

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