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Kleinmöbel herstellen, alte Möbel bearbeiten: Tischlerhandwerk?

Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet für eine nebenberufliche Tätigkeit als Kleingewerbe. Wahrscheinlich habe ich einen Fehler in der Gewerbeanmeldung gemacht, denn ich bekam jetzt schon zum zweiten Mal ein Schreiben der Handwerkskammer, dass ich mich in die Handwerksrolle des Tischler-Handwerkes eintragen lassen soll - mit Anstellungsvertrag mit einem Betriebsleiter unter Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit, einem Meisterbrief etc. beizufügen. In der Gewerbeanmeldung habe ich korrekt nebenberuflich angegeben. Jedoch habe ich angegeben, dass ich Kleinmöbel herstelle/verkaufe, alte Möbel bearbeite und Wohnaccessoires herstelle (Holzschilder, Kissenhüllen etc.). Ich „baue“ lediglich Holzkisten und Hundekörbe und streiche braune Möbel weiß. Was kann ich nun in die Gewerbeanmeldung eintragen, damit ich von dem „Tischlerhandwerk“ wegkomme? Man hat mir schon zu „An- & Verkauf von Trödelware“ geraten. Tischlerin bin ich aber nicht.

Antwort

Der von Ihnen angegebene Gewerbegegenstand „Kleinmöbel herstellen, alte Möbel bearbeiten“ deutet auf eine Tätigkeit im Tischler-Handwerk hin. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie die Selbständigkeit lediglich im Nebenberuf ausüben. Die Art der Tätigkeit ist bei der Beurteilung und Betrachtung wesentlich. Ihre Gewerbeanmeldung enthält wesentliche Tätigkeiten des Tischler-Handwerks.

Da Sie allerdings, wie Sie angeben, lediglich Holzkisten und Hundekörbe bauen, empfehle ich Ihnen das Gewerbe entsprechend umzumelden („Bau von Holzkisten und Hundekörben“) und allgemeine Begriffe wie „Kleinmöbel herstellen etc.“ zu vermeiden und aus der Gewerbeanmeldung entfernen zu lassen. Sie sollten sich vor der Gewerbeummeldung mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen, ob eine entsprechende Ummeldung zum Ende des Verfahrens führen würde. Außerdem sollten Sie klären lassen, ob das „Streichen von Möbeln“ keine wesentliche Tätigkeit des Maler- und Lackierer-Handwerks darstellt. Auch hier wäre im Zweifel der Nachweis der abgeschlossenen Meisterprüfung notwendig, wenn Sie diese Dienstleistung auf gewerblicher Basis anbieten.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Oktober 2016

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