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Kfz-Servicetechniker: selbständig ohne Meisterprüfung?

Frage

Ich möchte mich gerne selbständig machen. Ich bin seit dem Jahr 2000 Kfz-Geselle und habe 2008 den Kfz-Servicetechniker im Kfz-Gewerbe erfolgreich abgeschlossen. Da ich aber Familie habe und ein Haus gebaut habe, ist es mir eigentlich unmöglich, dass ich auf die Meisterschule gehe. Gibt es auch die Möglichkeit ohne Meister eine Werkstatt zu führen?

Antwort

Eine Existenzgründung ist in einem meisterpflichtigen Handwerk in der Regel nur möglich, wenn Sie einen Meister haben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) zu erhalten. Eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7 b HwO erhält, wer
- eine Gesellenprüfung in dem beantragten Handwerk bestanden hat,
- mindestens sechs Jahre in dem Handwerk tätig war,
- mindestens vier Jahre in leitender Stellung in dem Handwerk gearbeitet hat.
- die erforderlichen Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht hat.

Entsprechend der Handwerksordnung ist die Führung eines meisterpflichtigen Gewerbes auch möglich, wenn ein Betriebsleiter mit Meisterbrief eingestellt ist, der die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle erfüllt. Ich empfehle Ihnen eine individuelle Beratung bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer vor Ort, um zu prüfen, welche Möglichkeiten der Existenzgründung für Sie bestehen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2012

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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