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Innenarchitekt: Möbel anfertigen und vertreiben?

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Frage

Ich habe einen Abschluss als B.A. der Innenarchitektur. Dürfte ich mit diesem Abschluss eigenständig Möbel anfertigen und vertreiben?

Antwort

Ihre Frage kann man leider nicht pauschal beantworten.

Es kann sein, dass Ihr Studium ausreicht, um das Tischler-Handwerk selbstständig zu betreiben. Ich empfehle Ihnen hierzu, Ihren Abschluss bei der zuständigen Handwerkskammer prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer wird die Schwerpunkte Ihres Studiums feststellen und mit den Inhalten der Meisterprüfung im Tischler-Handwerk vergleichen. Ermittelt man größtenteils Deckungsgleichheit, kann eine Eintragung in die Handwerksrolle möglich sein und damit eine Selbstständigkeit im Tischler-Handwerk. Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie online ermitteln.

Sollte die Prüfung negativ verlaufen, könnten Sie bei der Handwerkskammer alternativ nach einer Ausnahmebewilligung für das Tischler-Handwerk gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) fragen.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2018

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