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Holzregale herstellen: meisterpflichtig?

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Frage

Ich möchte gerne Holzregale für Kinderzimmer herstellen. Ungefähre Größe 50 x 50 cm. Bedarf diese Herstellung einen Meisterbrief im Tischlerhandwerk?

Antwort

Die von Ihnen aufgeführte Tätigkeit könnte in den Bereich des Tischler-Handwerks fallen. In diesem Fall wären eine abgeschlossene Meisterprüfung bzw. ein gleichwertiger Abschluss für eine Selbständigkeit erforderlich.

Ich rate Ihnen daher, dass Sie Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnehmen und den Sachverhalt, vielleicht auch in einem persönlichen Gespräch, klären lassen. Im Internet finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer.

Zur Vorbereitung auf das Gespräch empfehle ich Ihnen, dass Sie eine genaue Beschreibung Ihrer einzelnen Arbeitsschritte anfertigen. Hierbei wäre u.a. insbesondere zu klären, ob Sie das komplette Regal selbst herstellen, ob Sie die Bretter schleifen und lackieren müssen etc.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
April 2019

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