Antwort
So, wie Sie Ihre zukünftige Selbstständigkeit beschreiben, könnte die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Tischler-Handwerk notwendig sein und damit die Nachweispflicht der abgeschlossenen Meisterprüfung bzw. einer gleichwertigen Prüfung. Vielleicht fällt Ihre Arbeit aber auch in den Bereich des Holzbildhauer-Handwerk. In diesem Fall ist der Nachweis einer abgelegten Meisterprüfung nicht erforderlich.
Ich würde Sie daher bitten, genau zu beschreiben, welche Dekorationen hergestellt werden bzw. ob zusätzliche Arbeiten (z.B. elektrotechnische Anschlüsse bei etwaiger Beleuchtung) durchgeführt werden sollen. Erst danach ist eine Einordnung möglich.
Es kommt übrigens nicht darauf an, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen. Ihre Dienstleistung, die Sie auf selbstständiger Basis anbieten, wird entscheidend sein, ob handwerksrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen sind oder nicht.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Stand:
März 2024